Tagesmargen gelten > Immer, wenn der Markt geöffnet ist, außer in der 15-minütigen Periode vor jedem Tagesschluss.
Wenn die Märkte wieder öffnen (nach der Nachthandelssitzung) – gelten die Tagesmargen bis zum nächsten Tagesschluss wieder.
Die Anforderungen für die Tagesmarge und die Nachtmarge jedes Instruments finden Sie hier.